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Art und Ziel der Leistungen :

Wir erbringen Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB IX.

Alle von uns angebotenen Leistungen haben grundsätzlich das Ziel, den Menschen mit Behinderung so zu unterstützen, dass er selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen kann. Im Rahmen unseres Leistungsangebotes stellen wir sicher, dass in dem jeweils erforderlichen Umfang die größtmögliche Entfaltung von Selbständigkeit und Selbstbestimmung der von uns betreuten Menschen mit Behinderung erreicht wird.

Die Hilfeleistung orientiert sich immer an der aktuellen Lebenssituation sowie den Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung. Vorhandene Fähigkeiten sollen in diesem Zusammenhang erhalten und verbessert werden, dem Abbauprozess soll entgegengewirkt, Folgen verlorener Fähigkeiten sollen gemindert werden.

 
In die Gestaltung der Leistungen werden die Menschen mit Behinderung aktiv einbezogen.
Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten fördern die Kompetenz-, Autonomie- und Persönlichkeitsentwicklung. Auf dieser Weise kann so zum Erfolg der gesellschaftlichen Eingliederung und zur Steigerung der Lebensqualität beigetragen werden.


Personenkreis:

Wir nehmen Menschen mit Behinderung nach § 53 SGB XII in Verbindung mit § 2 SGB IX auf, die

● in der Regel volljährig sind

● die Voraussetzungen zur Aufnahme in eine WfbM erfüllen

● auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind bzw. waren

Eingliederungshilfe angewiesen sind

Es handelt sich um den Personenkreis, wie er in § 1 und § 2 der Verordnung nach § 60 SGB XII (Eingliederungshilfe - Verordnung) benannt ist. Nicht aufgenommen werden suchterkrankte Menschen (§ 3 Ziff. 3 Eingliederungshilfe - Verordnung) sowie Menschen, bei denen eine erhebliche Selbst- und Fremdgefährdung besteht und Menschen deren Betreuung auf Grund der Strukturqualität nicht möglich ist, gemäß Feststellung des zuständigen Trägers der Sozialhilfe auf Leistungen der Eingliederungshilfe.

Inhalt der Leistungen:

Unser Leistungsangebot ist darauf ausgerichtet, den Menschen mit Behinderung entsprechend des notwendigen Bedarfs und im Hinblick auf die Zielsetzung der Hilfen zu fördern, zu betreuen und im Rahmen der Eingliederungshilfe zu pflegen. Dabei ist unser Handeln immer auf die Gesamtpersönlichkeit und die Individualität des einzelnen Menschen ausgerichtet. Wir bieten ein differenziertes Spektrum von Leistungen an, um der Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeit soweit wie möglich Rechnung zu tragen.

Entsprechend der unterschiedlichen Bedarfe bieten wir verschiedene Leistungsmodule an, die alle das Ziel der Verselbständigung haben.